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Mandanten-Information

12 / 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen »Spin-Off« an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.
  • Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen »Garagen«-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.
  • Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt.
  • Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

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11 / 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.
  • Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied kürzlich das Finanzgericht München.
  • Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

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Mandanteninformationen zum Jahresende 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden.
  • In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonderabschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Arbeitszeitaufzeichnungen usw.) zu Dokumentationszwecken vorhalten, denn es sind standardmäßig Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.
  • Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht untätig gewesen: Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) haben Personenhandelsgesellschaften ab 2022 die Wahlmöglichkeit zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer. Neues gibt es des Weiteren zum Thema der beruflichen Mobilität - etwa zur ersten Tätigkeitsstätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bzw. der Aufwendungen für das Homeoffice und von Dienstwagen, insbesondere während der Corona-Pandemie, dürfen in diesem Rundschreiben natürlich nicht fehlen.
  • Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei Grundstücksveräußerungen, und für risikofreudige Kapitalanleger sind Kryptowährungen eine interessante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus diesen Wirtschaftsgütern.

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10 / 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFs dar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden.
  • Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immer wieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, welches das Ziel verfolgt, missbräuchliche Steuergestaltungen mittels sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzudämmen.
  • Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte tätig wird. In dieser Ausgabe finden Sie die Beschreibung eines Ablaufs der Außenprüfung durch das Finanzamt.

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