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Mandanten-Information

02 / 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist, wenn für dieselben Zeiträuume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.
  • Auch beim Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.
  • Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen der Auswirkungen des Regentiefs Bernd sowie die Helfer weiter zu entlasten.
  • Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern vorzulegen sind.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

01 / 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation zusammengestellt.
  • Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.
  • Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen »Lockdowns« zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
  • Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor ent- behrliche Mitteilungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren, Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.

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Weitere aktuelle Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • kurz vor Jahresende hat es weitere Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung gegeben, die für das Jahr 2022 relevant sind. Ergänzend zu unserer Mandanten-Information zum Jahresende 2021 haben wir angepasst an die aktuelle Rechtslage noch einige Beiträge aktualisiert und wichtige Hinweise für das Jahr 2022 und darüber hinaus ergänzt, zum Beispiel hinsichtlich des Optionsmodells zur Körperschaftsteuer und zu den steuerrechtlichen Vorhaben der zukünftigen Bundesregierung im Zuge des Koalitionsvertrags.

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12 / 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen »Spin-Off« an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.
  • Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den früher üblichen »Garagen«-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.
  • Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt.
  • Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

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