Jahresabschluss – Erfolgsbarometer mit Bestand!
Der Jahresabschluss wird nicht nur als Pflichtübung gegenüber dem Finanzamt angesehen, sondern auch als ein hervorragendes Instrument zur externen Rechnungslegung und damit auch als Erfolgsbarometer gegenüber Kapitaleignern und Kreditinstituten. Im Mittelpunkt steht ein Konzept zur Optimierung der betrieblichen und privaten Steuerbelastung. Die Deklarationsberatung geht gleitend in die Gestaltungsberatung über.
Steuerberatung für alle Branchen und Gesellschaftsformen!
- Finanzbuchführung einschl. betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kostenstellenrechnung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einschl. Baulohn
- Gewinnermittlungen und Bilanzen sowie Berichtswesen
- Private und betriebliche Steuererklärungen
- Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
- Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
- Steuerliche Gutachten
- Steuerplanung und -gestaltung
- Umstrukturierung und Rechtsformwahl
- Controlling und Finanzierungsberatung
Gestaltungsberatung – die Steuergestaltung ist zukunftsorientiert!
- Wahl der Rechtsform
- Vertragsgestaltung von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Pachtverträgen etc.
- Entwicklung der Steuergesetzgebung und der Steuerrechtsprechung
- Steueroptimale Restrukturierung von Unternehmen durch Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung
Betriebsprüfung – der Unternehmens-Check!
- Prävention
- Vorbereitung und
- Begleitung der steuerlichen Außenprüfung sowie ggf.
- Einwendungen gegen Prüfungsberichte und die Prüfung von Steuerbescheiden
Durchsetzungsberatung – wir setzen uns für Ihr Recht ein!
Die Steuerrechtsdurchsetzung reicht von der
- Verhandlung mit dem Finanzamt
- über die Prüfung von Steuerbescheiden
- bis zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) und finanzgerichtlichen Verfahren (Klage)
- sowie der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen