Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) in Buxtehude.
Bei der Wahl eines Testamentsvollstreckers ist zu beachten, dass dieser
- das volle Vertrauen des Erblassers genießt
- über menschliche Qualifikation, insbesondere Standfestigkeit im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Erben verfügt
- ausreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge besitzt
- ein Alter aufweist, das die Aufgabenerfüllung noch während der – voraussichtlichen – Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lässt
- und nicht zuletzt hinreichend Zeit hat, um sich dem anspruchsvollen Amt zu widmen
Hierzu gehören Kenntnisse insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Verfügungen von Todes wegen
- Vor- und Nacherbschaft
- Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
- Beginn, Nachweis, Fortgang und Ende des Amtes
- Pflichten und Aufgaben des Testamentsvollstreckers
- Vermögensverwaltung
- Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
- Auseinandersetzung des Nachlasses
Video-Tipp: Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
AGT-Erklärvideo:
Wie lassen sich leidvolle Erfahrungen als Erbe und unter Erben vermeiden?
Das AGT-Erklärvideo (YouTube) zeigt, warum der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll ist.
© AGT e.V., Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
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