Mandanten-Informationen
12 / 2025
Guten Tag,
- Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.
- Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.
- Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.
- Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant.
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11 / 2025
Guten Tag,
- das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff Kryptowerte dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
- Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.
- Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind.
- E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als Handels- und Geschäftsbriefe vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz.
- Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst.
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Mandanten-Informationen zum Jahresende 2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und dem bereits verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. So gewährt der sogenannte Investitionsbooster großzügige, wenn auch befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Ab 2028 sinken die Körperschaftsteuer und die Steuer für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften.
Während Gastronomen von der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen profitieren, dürfen sich Arbeitnehmer über die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer freuen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten beabsichtigt. Dazu steigt u.a. der maximale steuerfreie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auf 360 €.
Wichtig für Unternehmer ist außerdem die jetzt obligatorische Meldepflicht elektronischer Kassensysteme. Diese gilt es zu beherzigen, um einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung an dieser Stelle kein Einfallstor zu bieten. Daneben schaut die Finanzverwaltung auch auf neue Geschäftsmodelle: Gewinne aus Kryptogeschäften und die Einnahmen von Influencern geraten mehr und mehr in den Fokus der Behörden. Unwissenheit in Steuer- sachen schützt - wie eigentlich immer - an dieser Stelle leider nicht.
Zu guter Letzt haben wir die Entscheidungen der Finanz- gerichtsbarkeit beobachtet und auch aus dieser Quelle einiges Spannende für Sie aufbereitet.
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10 / 2025
Guten Tag,
- das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
- In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, auf- grund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist.
- Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschrei- bung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine Rechnung sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird.
- Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schen- kungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
- Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zuge- leitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen.
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08 / 2025
Guten Tag,
- im Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Finanzgerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen. Aus den entschiedenen Fällen entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um unseriöse Investments handelt, da durch die besseren Renditen, eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen häufig unterlassen wird.
- Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass ein Steuerpflichtiger die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch jede geeignete sachverständige Methode nachweisen kann – auch mittels Privatgutachten.
- In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn ein oder mehrere leitende Mitarbeiter durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, ist fraglich, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapitalgesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist.
- Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Es sieht u. a. vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 % von der Steuer abschreiben können.
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