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Mandanten-Informationen

02 / 2026

Guten Tag,

  • das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
  • Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung – bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung - anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof nach dem Tode eines Handwerkers zu befassen.
  • Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz umgesetzt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

01 / 2026

Guten Tag,

  • mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
  • Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
  • Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.
  • Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform.

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12 / 2025

Guten Tag,

  • Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.
  • Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.
  • Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.
  • Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant.

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11 / 2025

Guten Tag,

  • das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff Kryptowerte dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
  • Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.
  • Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind.
  • E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als Handels- und Geschäftsbriefe vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz.
  • Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst.

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Mandanten-Informationen zum Jahresende 2025

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und dem bereits verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. So gewährt der sogenannte Investitionsbooster großzügige, wenn auch befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Ab 2028 sinken die Körperschaftsteuer und die Steuer für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften.

Während Gastronomen von der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen profitieren, dürfen sich Arbeitnehmer über die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer freuen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten beabsichtigt. Dazu steigt u.a. der maximale steuerfreie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auf 360 €.

Wichtig für Unternehmer ist außerdem die jetzt obligatorische Meldepflicht elektronischer Kassensysteme. Diese gilt es zu beherzigen, um einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung an dieser Stelle kein Einfallstor zu bieten. Daneben schaut die Finanzverwaltung auch auf neue Geschäftsmodelle: Gewinne aus Kryptogeschäften und die Einnahmen von Influencern geraten mehr und mehr in den Fokus der Behörden. Unwissenheit in Steuer- sachen schützt - wie eigentlich immer - an dieser Stelle leider nicht.

Zu guter Letzt haben wir die Entscheidungen der Finanz- gerichtsbarkeit beobachtet und auch aus dieser Quelle einiges Spannende für Sie aufbereitet.

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