Mandanten-Informationen
Mandanten-Informationen zum Jahresende 2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und dem bereits verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. So gewährt der sogenannte Investitionsbooster großzügige, wenn auch befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Ab 2028 sinken die Körperschaftsteuer und die Steuer für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften.
Während Gastronomen von der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen profitieren, dürfen sich Arbeitnehmer über die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer freuen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten beabsichtigt. Dazu steigt u.a. der maximale steuerfreie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auf 360 €.
Wichtig für Unternehmer ist außerdem die jetzt obligatorische Meldepflicht elektronischer Kassensysteme. Diese gilt es zu beherzigen, um einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung an dieser Stelle kein Einfallstor zu bieten. Daneben schaut die Finanzverwaltung auch auf neue Geschäftsmodelle: Gewinne aus Kryptogeschäften und die Einnahmen von Influencern geraten mehr und mehr in den Fokus der Behörden. Unwissenheit in Steuer- sachen schützt - wie eigentlich immer - an dieser Stelle leider nicht.
Zu guter Letzt haben wir die Entscheidungen der Finanz- gerichtsbarkeit beobachtet und auch aus dieser Quelle einiges Spannende für Sie aufbereitet.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
10 / 2025
Guten Tag,
- das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
- In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, auf- grund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist.
- Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschrei- bung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine Rechnung sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird.
- Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schen- kungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
- Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zuge- leitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen.
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08 / 2025
Guten Tag,
- im Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Finanzgerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen. Aus den entschiedenen Fällen entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um unseriöse Investments handelt, da durch die besseren Renditen, eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen häufig unterlassen wird.
- Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass ein Steuerpflichtiger die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch jede geeignete sachverständige Methode nachweisen kann – auch mittels Privatgutachten.
- In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn ein oder mehrere leitende Mitarbeiter durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, ist fraglich, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapitalgesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist.
- Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Es sieht u. a. vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 % von der Steuer abschreiben können.
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07 / 2025
Guten Tag,
- wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Die Übernahme von Schulden anlässlich des Erwerbs eines Wirtschaftsguts stellt lt. Bundesfinanzhof eine entgeltliche Gegenleistung dar.
- Das Bundesministerium der Finanzen hat seine bisherigen Erläuterungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten (z. B. Bitcoin) aktualisiert und schwerpunktmäßig um Ausführungen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der Krypto-Anleger erweitert.
- Getränke und Speisen in der Systemgastronomie unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen - aber was gilt dann für ein typisches Spar-Menü (z. B. aus Burger, Pommes und Getränk)? Der Bundesfinanzhof hat das Lieblingsmodell (Food-and-Paper-Methode) der Systemgastronomie mit einer aktuellen Entscheidung zurechtgestutzt.
- Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige geleistete Rentenbeiträge werden nicht berücksichtigt. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies entschied das Bundessozialgericht.
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06 / 2025
Guten Tag,
- abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
- In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
- Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderliegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann.
- Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können.
- Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst.
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