Mandanten-Informationen
Mandanten-Informationen zum Jahresende 2023
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die letzten Jahre waren über die Maßen ereignisreich und haben durch so unterschiedliche Themen wie Coronakrise, Lieferkettenprobleme und zuletzt die Energiekrise große Herausforderungen an alle gestellt, die am Wirtschaftsleben teilhaben - also an jeden von uns.
Man konnte ja die Hoffnung haben, dass wir wieder in etwas ruhigeres Fahrwasser kommen. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt und man muss bedenken, dass Regierung und Gesetzgeber die Pflicht haben, auf geänderte Bedingungen so zu reagieren, dass unser Wirtschaftsstandort und damit letztlich unser Wohlstand so weit wie möglich gesichert bleiben. Es ist also kein Wunder, wenn wir Ihnen eine Mandanten-Information vorlegen, in deren Zentrum mehrere große Gesetzesvorhaben stehen.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
10 / 2023
Guten Tag,
neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser Monatsinformation auf die Gesetzgebung.
- Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 01.01.2024 in Kraft treten, muss zuvor aber noch den Bundesrat passieren. Zeit, für einen kurzen Überblick zum sog. Heizungsgesetz.
- Außerdem hat das Bundeskabinett am 30.08.2023 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz: Wachstumschancengesetz – beschlossen. Es soll mit den enthaltenen Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln.
- Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Einführung einer generellen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht umfassende Änderungen im Arbeitszeitgesetz geplant. Der entsprechende Referentenentwurf soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
09 / 2023
Guten Tag,
- im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
- Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
- In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.
- Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen "berufsmäßig" ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, so-
weit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
08 / 2023
Guten Tag,
- das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuernur ermäßigt zu besteuern sind.
- Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, zählten rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften.
- Das Finanzgericht Münster nahm in einem weiteren Urteil dazu Stellung, ob ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in dem die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet wird,
der Ermittlung der AfA zugrunde gelegt werden kann. - Der Bundesfinanzhof hat sich mit Fragen zu sog. Schiffsbeteiligungen befasst und geklärt, ob der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von der Abgeltungswirkung umfasst ist.
- Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kantinenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
07 / 2023
Guten Tag,
- der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszulegen sind.
- Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.
- Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.
- Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wird die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
