Wir haben damit das umgesetzt, was wir unseren Mandanten als Freiberufler-Gesellschaften auch empfehlen. Die gemeinsame Zusammenarbeit ändert sich rechtlich nicht. Die beschränkte Haftung gilt selbstverständlich neben der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die in Deutschland für Steuerberater verpflichtend ist.